REZENSION DES SAMMELWERKS
“DAS ASYLRECHT IN EUROPA: PROBLEME UND PERSPEKTIVEN”
(IL DIRITTO DI ASILO IN EUROPA: PROBLEMI E PROSPETTIVE)
KONGRESSBEITRÄGE DES INTERNATIONALEN INSTITUTES
di FEDERICO COSTANTINI
(TRADUZIONE A CURA DI SABINE TREVISANI)
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Abstract
In the essay we examine three issues concerning the Right of Asylum: its nature, referred to the evolution over the centuries; its rule among internal law, Human Rights, and International Public Law; its function in the international conventions – specifically those which were enacted by the European Council – and in the European Union.
Given that the asylum is not a perfect right, but only an interest lawfully sheltered, the impracticality of an absolute protection against the State shows that Human Rights are not suitable for overcoming on the failure of the modern political rationalism, as confirmed by the difficulties of the European law, which remains obviously prisoner of the principle of sovereignty.
Considering instead the aspect formerly political of the human being – in a classic sense – we can likely focus on the theoretical perspective of the Right of Asylum grounded on the concept of personal dignity, which is equally given to hosts and guests.
Nota redazionale
Il presente saggio costituisce la traduzione in tedesco, ad opera di Sabine Trevisani, della recensione scritta da Federico Costantini per il volume AA. VV., Il diritto di asilo in Europa: problemi e prospettive (Das Asylrecht in Europa: Probleme und Perspektiven), Napoli: ESI, 2008, apparsa nella rivista «Diritto e Società» (2009), 1, pagg. 93-112.
Il lettore noterà agevolmente che il tema del Diritto d’Asilo è affrontato con una impostazione complessiva in cui si riflette la ricostruzione del rapporto tra Diritti Umani e Sovranità alla luce delle aporie individuate con estrema chiarezza – e indubbia eleganza – dal compianto Prof. Francesco Gentile.
Si considerino in particolare: F. GENTILE, Intelligenza politica e Ragion di Stato, Milano: Giuffrè, 19842, pagg. 73-96 (Nota II, La selva dei diritti dell’uomo e i suoi sentieri); nonché ID, Politica et/aut Statistica. Prolegomeni di una teoria generale dell’ordinamento politico, Milano: Giuffrè, 2003, pagg. 157-168 (Tredicesimo codicillo, sulle aporie dei c.d. “diritti umani”, equivoci e paradossi delle dichiarazioni, dalla statunitense del 1776); ID, Filosofia del diritto. Le lezioni del quarantesimo anno raccolte dagli allievi, Padova: CEDAM, 2006 pagg. 116-123.
§.1.- VORWORT
Kürzlich ist das Sammelwerk Il diritto di asilo in Europa: problemi e prospettive (Das Asylrecht in Europa: Probleme und Perspektiven) im neapolitanischen Verlag Edizioni Scientifiche Italiane erschienen. Das Sammelwerk enthält die Beiträge zum 46. Kongress des Institut international d’etudes europeennes “Antonio Rosmini”, der vom 10. bis 12. Oktober 2007 in Bozen stattfand. Seit fünf Jahrzehnten nunmehr kommen Wissenschaftler aus der ganzen Welt in die Südtiroler Landeshauptstadt, um über philosophische Aspekte politischer und juristischer Themen rund um Europa zu diskutieren.
Das gewählte Thema ist sehr komplex und von höchster Aktualität, wie der Herausgeber des Sammelwerkes, Danilo Castellano ,[1] in seiner Einleitung hervorhebt. Ein beeindruckender Migrationsfluss steuert Richtung Europa zu, übertritt seine Grenzen – auch in Missachtung der Bestimmungen zur Einwanderung – und überquert Europas offene Binnengrenzen. Auch wenn der Großteil der Migranten ihr Herkunftsland aus schwerwiegenden, jedoch vorwiegend finanziellen Gründen verlässt, um die eigenen Lebensbedingungen zu verbessern, so ist die Flucht doch oft auch eine Folge der grausamen Verfolgungen der Bürger im eigenen Land. Die Flüchtlinge gelangen oft unter menschenunwürdigen Bedingungen, bspw. auf improvisierten Booten oder in den Containern von Lastzügen, nach Europa.
Es ist zweifellos ein schwieriges Unterfangen, den Flüchtlingen eine angemessene Hilfeleistung zu gewähren: so wie es unmenschlich wäre, sie im Sinne der öffentlichen Ordnung zurückzuweisen, wäre es auch kontraproduktiv, ohne Differenzierung alle jene aufzunehmen, der an die Grenzen Europas gelangen. Eine partielle Aufarbeitung der Thematik erscheint nicht ausreichend, um die konkurrierenden Interessen des wirtschaftlichen Nutzens und der Solidarität mit den Mitmenschen angemessen abzuwägen. Sowohl eine theoretische Überprüfung der geltenden Ordnung – der Formalismus – als auch eine einfache soziologische Beobachtung der alltäglichen Wirklichkeit – die Empirie – erweisen sich als allzu sterile Methode. Am sinnvollsten erscheint es deshalb, anhand der Erfahrungswerte den grundlegenden Sinn des Asylrechts zu ergründen und in einem theoretischen Blickwinkel die geltenden Bestimmungen auch der Europäischen Union zu behandeln. Diese methodologische Vorgangsweise , der das Institut „Rosmini“ seit Jahrzehnten treu ist, stickt besonders in dem hier rezensierten Werk hervor.
§.2.- VERZEICHNIS DER BEITRÄGE
Die hier behandelten Thematiken lassen sich in drei zentrale Bereiche unterteilen, welche jeweils die verschiedenen Positionen zusammenfassen. Dementsprechend wird es als sinnvoll erachtet, das Institut des Asyls unter Berücksichtigung seiner geschichtlichen Entwicklung zu behandeln; anschließend wird das völkerrechtliche Asylrecht unter dem Blickwinkel der Menschenrechte (Diritti umani )[2] fokussiert; am Ende werden die europarechtlichen Bestimmungen zum Asylrecht diskutiert.
§.3.- ERSTES ARGUMENT: ÜBER DIE NATUR DES ASYLRECHTS
Sogar die aufmerksamsten unter den Wissenschaftlern begnügen sich mit einer Rekonstruktion der Entwicklung des Asylrechts und fügen dieser nur wenige vorsichtige Kritikpunkte hinzu, ohne jedoch dessen wahre Bedeutung zu hinterfragen .
[3] Die gegenwärtige Stellung des politischen Asyls leitet sich vom modernen politischen Rationalismus ab, durch den die ursprünglich religiösen Grundlagen mit dem weltlichen Prinzip der Souveränität ersetzt wurden. In der Antike nämlich war die Figur des Asylwerbers von einer Unberührbarkeit [4] gekennzeichnet, welche die kosmologische Ordnung der Gesellschaft zum Ausdruck brachte.
Zahlreiche Verweise auf mythologische ,[5] biblische [6] und kirchliche[7] Quellen erlauben es, die klassische Position zu vertreten, wonach die Aufnahme eines Verbannten die Erfüllung einer Pflicht des Naturrechts darstellt: in der Solidarität erfüllt sich die gegenseitige Anerkennung der Menschenwürde von Gastgeber und Gast. Die lateinische Sprache teilt diesen beiden Figuren den selben Terminus hospes [8] zu, und es ist bemerkenswert, dass dies beibehalten wurde, obwohl im Mittelalter seine praktische Anwendung verloren ging . [9] Dem gegenüber steht der rationalistische Ansatz der Moderne, der zum Drang des Individuums führt, die Harmonie der Natur mit einer „künstlichen“, den Gedanken entsprungenen Ordnung zu ersetzten. Das Prinzip der Souveränität – die exklusive Legitimation der staatlichen Autorität – will die „Relativität der politischen Werte“ [10] mit der Effektivität der Macht rechtfertigen und ermöglicht so dem Staat, nicht nur die Entweihung heiliger Orte zur Festnahme von Verfolgten , [11] sondern auch die Gewährung von Asyl aufgrund einer rein willkürlichen Entscheidung .[12] Heute noch treffen im Asylrecht das Interesse des Staates und der Einzelperson aufeinander – ein Konflikt, der sich gezwungenermaßen zu Gunsten des Staates entscheidet.
Eine willkürliche Ausübung der Macht impliziert zwar nicht unbedingt die Auflösung der Autorität und legitimiert auch nicht Eingriffe von Außen . [13] Bedauerlicherweise ist gemäß moderner politischer Überzeugung die Souveränität an die Absolutheit geknüpft und folglich frei von inneren Grenzen. Andererseits, wenn es wahr ist, dass Ungerechtigkeit in der Aura der Heiligkeit des Rechts verübt werden kann – oft mit dem stillen Einverständnis geographisch oder ideologisch verwandter Länder oder in der Gleichgültigkeit der internationalen Gemeinschaft-, so kann sich ein Staat doch mit jenen solidarisch zeigen, die sein Gebiet betreten, um der Unterdrückung zu entkommen, ohne ausdrücklich über die internen Angelegenheiten des anderen Staates zu urteilen. Ob nun der Herrscher seine despotische oder seine großzügige Seite zeigt – sein Verhalten wird einzig und allein mit seiner Macht begründet . [14] Schlussendlich muss man anerkennen, dass trotz der Definition „Asylrecht“, dieses Institut kein wirkliches subjektives Recht gegenüber dem Staat darstellt, sondern ein einfaches geschütztes Interesse (interesse occasionalmente protetto) [15] ist, welches mit der willkürlichen Ausübung der Staatsmacht konkurriert
.
§.4.- ZWEITES ARGUMENT: ASYLRECHT UND INTERNATIONALES RECHT
Seit einiger Zeit ist den Menschenrechten auch die Aufgabe zugeteilt worden, der Arroganz des modernen Staates im Rahmen des Völkerrechts – Ergebnis des Souveränitätsprinzips – Einhalt zu gebieten. Zahlreiche Tragödien führten dazu, dass die Einführung eines und des Zusatzprotokolls von 1967[19] eigenen Institutes – das humanitäre Völkerrecht [16] und die Kodifizierung von gesonderten Bezeichnungen, wie Einwanderer, Massenflüchtling, Flüchtling und Asylwerber, unerlässlich wurde . [17] Es scheint an dieser Stelle besonders wichtig anzuführen, wie letztere Bestimmungen in den nationalen Rechtsordnungen umgesetzt worden sind und dabei die umstrittenen Aspekte darin hervorzuheben.
Der Flüchtlingsstatus wird jenen Personen zuerkannt, die in ihrem Herkunftsland Verfolgungen ausgesetzt werden, oder im Falle einer Rückkehr, Verfolgungshandlungen zu befürchten haben. Dass die Vertragsstaaten der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 [18] den Flüchtlingsstatus anerkennen und nicht zuteilen, soll aber nicht über den effektiven Umfang der Schutzmechanismen der Vereinten Nationen hinweg täuschen.